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AGB

der Hermes Logistik Gruppe Deutschland GmbH
Essener Straße 89, 22419 Hamburg
für den Versand von Paketen, Reisegepäck und Fahrrädern im Rahmen des Hermes PrivatPaketService

1. Geltungsbereich
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) regeln die vertragliche Rechtsbeziehung zwischen der Hermes Logistik Gruppe Deutschland GmbH (im Folgenden „Hermes“) und ihren Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“) im Rahmen des Hermes PrivatPaketService. Sie gelten für die Abholung, die Beförderung und die Zustellung von Paketen, Reisegepäck und Fahrrädern (im Folgenden „Sendung(en)“ genannt) gemäß der jeweils gültigen Preis- und Serviceübersicht. Entgegenstehenden AGB des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen.
1.2. Ergänzend gelten die jeweils gültigen Regelungen zur Verpackung und Kennzeichnung von Sendungen.
1.3. Es gelten die Vorschriften der §§ 407 ff. HGB (Frachtgeschäft) sowie bei grenzüberschreitenden Transporten der CMR (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr) ergänzend, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.
2. Leistungsbeschreibung
2.1. In Zusammenarbeit mit den angeschlossenen Systempartnern übernimmt Hermes
  • die Abholung, die Beförderung und die Zustellung von Paketen und Fahrrädern innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
  • die Beförderung und die Zustellung von Paketen aus der Bundesrepublik Deutschland in die europäischen Länder gemäß jeweils gültiger Preis- und Serviceübersicht
  • die Abholung, die Beförderung und die Zustellung von Reisegepäck innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und nach Österreich.
2.2. Sendungen können an den Hermes PaketShops (im Folgenden „PaketShops“) oder an den Hermes Niederlassungen zur Beförderung und Zustellung aufgegeben werden. Bei den PaketShops werden Sendungen bis zu 25 kg Einzelgewicht zur Beförderung übernommen. Alternativ kann bei Paketen zur Beförderung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland eine Abholung beauftragt werden. Die Abholung der Sendung(en) erfolgt in der Regel am nächsten oder übernächsten Werktag (Montags bis Samstags) bzw. einem ausdrücklich vereinbarten Abholtag an der von dem Auftraggeber benannten Adresse. Bei privaten Adressen erfolgt die Übernahme an der Haustür, bei gewerblichen Adressen am Empfang. Es werden zwei Abholversuche durchgeführt. Pakete mit einer Zustelladresse außerhalb der Bundesrepublik Deutschland können ausschließlich in den PaketShops oder an den Hermes Niederlassungen aufgegeben werden. Sendungen über 25 kg bis 31,5 kg Gewicht, die Produkte XL-Paket, XXL-Paket und Fahrräder (sämtlich nur zur Beförderung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland) sowie Reisegepäck über 25 kg bis 31,5 kg Einzelgewicht werden ausschließlich beim Auftraggeber abgeholt oder können bei den Niederlassungen abgegeben werden, eine Aufgabe in den PaketShops ist nicht möglich. Reisegepäck bis zu 25 kg Einzelgewicht kann beim Auftraggeber abgeholt, an den Hermes-Niederlassungen oder an ausgewählten PaketShops (PaketShop- Abgabe nur zur Beförderung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland) aufgegeben werden.
Die zulässigen Maße und Gewichte ergeben sich im Einzelnen aus der Preis- und Serviceübersicht.
2.3. Hermes führt keinen Terminverkehr durch. Die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist ist nicht geschuldet.
2.4. Die Zustellung erfolgt an den auf der Sendung angegebenen Adressaten durch persönliche Übergabe gegen Unterschrift des Empfängers. Der absendende Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Übergabe auch an eine andere Person erfolgen darf, von der den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendung berechtigt ist. Hierzu zählen insbesondere in den Räumen des Adressaten (Empfänger) anwesende Mitglieder und Angestellte des Haushaltes des Empfängers sowie unmittelbare Nachbarn des Adressaten. Wird eine Nachbarschaftsabgabe durchgeführt, erhält der Adressat eine Benachrichtigungskarte mit einem qualifizierten Hinweis zur Zeit und zum Ort der Übergabe.
2.5. Hermes ist berechtigt, Reisegepäck dem unter der angegebenen Adresse (z.B. im Falle von Hotels, Pensionen, Kliniken etc.) erreichbaren Personal, das typischerweise zur Entgegennahme von Reisegepäck befugt ist, zu übergeben.
2.6. Kann die Sendung nicht in der beschriebenen Art und Weise zugestellt werden, werden bei nationaler Zustellung maximal drei, international in der Regel maximal zwei weitere Zustellversuche durchgeführt; Abweichend gegebenenfalls laut jeweils gültiger Preis- und Serviceübersicht. Danach gilt die Sendung als unzustellbar.
2.7. Ebenfalls als unzustellbar gelten Sendungen mit falscher Adresse, soweit sich die richtige Adresse nicht mit zumutbarem Aufwand feststellen lässt und Sendungen, deren Annahme verweigert wird.
2.8. Unzustellbare Sendungen werden von Hermes an den Auftraggeber zurückbefördert. Verweigert der Auftraggeber die Rücknahme, ist Hermes berechtigt, über die Sendung auf dessen Kosten nach pflichtgemäßem Ermessen zu verfügen, u.a. auch zu veräußern oder zu vernichten. Kann der Auftraggeber nicht festgestellt werden, ist Hermes zur Ermittlung eines Absenders berechtigt, die Sendung zu öffnen. Wird durch die Öffnung ein Absender festgestellt, holt Hermes entweder die Weisung des Absenders ein oder befördert die Sendung, soweit es sich nicht um gefährliche Sendungen handelt, auf Kosten des Absenders zurück. Bei Sendungen mit gefährlichem Inhalt ist Hermes berechtigt, auf Kosten des Absenders die Sendung zu vernichten oder zu veräußern. Kann kein Absender festgestellt werden, darf Hermes die Inhalte nach Maßgabe von § 419 Abs. 3 HGB auch vernichten oder veräußern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
3. Vertragsverhältnis
3.1. Ein Auftrag zur Beförderung (Antrag des Auftraggebers auf Abschluss eines Beförderungsvertrages) erfolgt entsprechend Ziff. 2.2 durch Übergabe einer bedingungsgerechten Sendung. Es steht Hermes frei, einen Auftrag zur Beförderung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3.2. Entsprechen Sendungen nicht den Bedingungen der Ziff. 4. dieser AGB oder den in der Preis- und Serviceübersicht genannten zulässigen Maßen und Gewichten oder den jeweils gültigen Regelungen zur Verpackung und Kennzeichnung, lehnt Hermes die Beförderung ab. Sofern eine solche Sendung trotzdem ins System von Hermes gelangt, ist Hermes berechtigt, die weitere Beförderung jederzeit einzustellen oder ein nachträgliches angemessenes Zusatzentgelt vom Adressaten zu erheben. Lehnt der Adressat die Entrichtung eines solchen Zusatzentgeltes ab oder besteht begründeter Anlass zu der Vermutung, dass es sich bei der übernommenen Sendung um eine nicht bedingungsgerechte Sendung entsprechend Ziff. 4 dieser AGB handelt, so ist Hermes berechtigt, die Sendung zurückzugeben oder zur Abholung durch den Auftraggeber bereitzuhalten. Im Falle einer solchen Rückgabe ist Hermes berechtigt, eine angemessene Vergütung in Höhe von mindestens einem Drittel des vereinbarten Entgeltes zusätzlich als Aufwandsentschädigung zu berechnen. Der Auftraggeber ist berechtigt, einen wesentlich geringeren Aufwand von Hermes nachzuweisen.
3.3. Hermes ist berechtigt, auch nach Übernahme der Sendung(en) vom Auftraggeber zur Feststellung, ob es sich um bedingungsgerechte Sendungen handelt, Auskunft über den Inhalt der Sendung(en) zu verlangen. Verweigert der Auftraggeber die Auskunft oder ist die Auskunft nicht rechtzeitig einholbar, so ist Hermes, sofern berechtigter Anlass zu der Vermutung besteht, dass es sich um eine nicht bedingungsgerechte Sendung handelt, insbesondere um Sendungen, die gegen die Ziff. 4.2.1 bis 4.2.6 dieser AGB verstoßen, berechtigt, diese Sendung auf ihren Inhalt zu untersuchen.
3.4. Eine Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftraggeber nach Übergabe der Sendung(en) an Hermes ist ausgeschlossen.
3.5. Der Zustellauftrag gilt mit der Übergabe an den Empfänger gemäß Ziff. 2.4. bzw. Ziffer 2.5.dieser AGB als durchgeführt.
4. Bedingungsgerechte Sendungen
4.1. Hermes befördert Sendungen, die der jeweils gültigen Preis- und Serviceübersicht sowie den jeweils gültigen Regelungen zur Verpackung und Kennzeichnung genügen und deren Wert 500,00 EUR pro Paket und 1.000,00 EUR pro Reisegepäck nicht übersteigt.
4.2. Nicht im Rahmen des Hermes PrivatPaketService angenommen werden:
4.2.1. Sendungen, deren Beförderung gegen gesetzliche oder behördliche Verbote verstößt, deren Beförderung oder Lagerung nationalen oder internationalen Gefahrgutvorschriften unterliegen,
4.2.2. Sendungen, deren Beförderung mit besonderen Auflagen verbunden ist, insbesondere speziellen Aus-, Einfuhr- oder zollrechtlichen Bestimmungen eines Durchgangs- oder Bestimmungslandes unterliegen; davon ausgenommen sind Sendungen in die Bestimmungsländer Schweiz und Liechtenstein, soweit der Auftraggeber das seitens Hermes angebotene Verfahren der Standardverzollung in zulässigem Rahmen nutzt,
4.2.3. Sendungen mit unzureichender Verpackung, insbesondere mit flüssigem Inhalt, soweit dieser nicht bruchsicher verpackt und gegen Auslaufen geschützt ist,
4.2.4. Sendungen von außergewöhnlichem oder nur schwer schätzbarem Wert, wie Kunstwerke, Unikate, Briefmarken, übertragbare Handelspapiere, Wertpapiere, Edelmetalle, Edelsteine, Industriediamanten, Uhren sowie Geld und andere gültige Zahlungsmittel,
4.2.5. Sendungen mit verderblichen oder schadensgeneigten Gütern, die vor Hitze- oder Kälteeinwirkung besonders zu schützen sind,
4.2.6. Sendungen, die lebende Tiere sowie Teile oder sterbliche Überreste von Tieren oder Menschen enthalten,
4.2.7. Sendungen, die aufgrund ihrer äußeren Beschaffenheit oder durch ihren Inhalt eine Gefährdung von Personen oder Beschädigung von materiellen Gütern sowie anderen Sendungen hervorrufen können,
4.2.8. Sendungen in die Bestimmungsländer Schweiz und Liechtenstein, die Tabak oder Alkohol enthalten,
4.2.9. Sendungen, bei denen die vom Auftraggeber bezeichnete Abholadresse oder die Zustelladresse ungeeignet oder nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten erreichbar ist oder für deren Einlieferung oder Zustellung besondere Aufwendungen oder Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind,
4.2.10. Sendungen, deren Adressierung eine Postfachanschrift, eine Packstation oder eine Großkundenpostleitzahl ist. Angaben zur Gestaltung der Anschrift können den jeweils gültigen Regelungen zur Verpackung und Kennzeichnung von Sendungen entnommen werden.
5. Preise
5.1. Das zu entrichtende Entgelt ergibt sich aus der jeweils gültigen Preis- und Serviceübersicht.
5.2. Das zu entrichtende Entgelt, einschließlich etwaiger Zuschläge, ist vom Auftraggeber bei der Übergabe der Sendung(en) in bar zu entrichten.
5.3. Etwaig anfallende Zölle, Ein- und Ausfuhrabgaben vereinnahmt Hermes beim Empfänger. Sofern der Empfänger diese nicht entrichtet, gilt dies als Annahmeverweigerung der Sendung.
6. Haftung
6.1. Soweit in diesen AGB oder zwischen Hermes und dem Auftraggeber nichts anderes ausdrücklich geregelt ist, haftet Hermes bei nationalen Beförderungen nur nach Maßgabe der §§ 407 ff., insbesondere §§ 425 ff. HGB, bei grenzüberschreitenden Beförderungen nur nach Maßgabe des Art. 17 ff. CMR.
6.2. Hermes haftet nicht für Schäden im Zusammenhang mit der Beförderung nicht bedingungsgerechter Sendungen.
6.3. Im Übrigen haftet Hermes dem Auftraggeber bei schuldhaftem Verlust oder Beschädigung nur im Umfang des unmittelbaren vertragstypischen Schadens bis zu den gesetzlichen Haftungsgrenzen. Die Haftung für mittelbare Schäden/
Folgeschäden (z.B. entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen. Hermes verzichtet bei schuldhaftem Verlust oder Beschädigung bedingungsgerechter Sendungen auf die Einwendung der Haftungshöchstgrenze nach § 431 Absatz 1 HGB bzw. bei grenzüberschreitender Beförderung nach Art. 23 CMR, soweit der nachgewiesene unmittelbare Schaden bei Paketen unter 500,00 EUR und bei Reisegepäck unter 1.000,00 EUR pro Stück liegt.
6.4. Hat der Auftraggeber Hermes eine nicht bedingungsgerechte Sendung (vgl. Abschnitt 4) übergeben, ohne hierauf ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen und entsteht an der Sendung ein Schaden, der nach den Umständen des Falles aus der fehlenden Zulässigkeit der Sendung entstehen konnte, so wird zugunsten von Hermes vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. Hermes kann sich auch auf die besonderen Haftungsausschlussgründe nach § 427 HGB bzw. bei grenzüberschreitender Beförderung nach Art. 17 CMR berufen.
6.5. Der Auftraggeber oder Empfänger hat einen äußerlich erkennbaren Schaden spätestens bei der Ablieferung der Sendung, einen nicht äußerlich erkennbaren Schaden innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung, jeweils unter deutlicher Kennzeichnung des Schadens anzuzeigen. Anderenfalls wird vermutet, dass der Schaden bei Ablieferung nicht vorhanden war.
6.6. Ein Totalverlust wird vermutet, wenn eine Sendung nach Übernahme zur Zustellung bei nationaler Zustellung nicht innerhalb von 20 Tagen, international nicht innerhalb von 30 Tagen abgeliefert wurde. Ein Totalverlust muss unverzüglich nach Kenntnis, spätestens jedoch innerhalb von 3 Wochen nach Eintritt der Verlustvermutung schriftlich reklamiert werden. Danach sind alle Ansprüche wegen Totalverlustes ausgeschlossen. Ein schriftlicher Abliefernachweis mit der Unterschrift des Empfängers entbindet Hermes von der Haftung für Totalverluste. Als Abliefernachweis wird auch die Unterschrift eines Empfängers in digitaler Form und deren Reproduktion anerkannt.
6.7. Ansprüche aus dem Vertrag kann im Übrigen nur der Auftraggeber als Vertragspartner von Hermes unter Vorlage der Einlieferungsquittung geltend machen.
6.8. Alle Ansprüche des Auftraggebers verjähren gemäß § 439 HGB bzw. bei grenzüberschreitender Beförderung nach Art. 32 CMR. Soweit Ansprüche betroffen sind, die nicht den Vorschriften des Frachtvertrages nach dem HGB bzw. bei grenzüberschreitender Beförderung der CMR unterliegen, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Für die Ansprüche aus einer eventuellen deliktischen Haftung von Hermes gelten jedoch die Verjährungsfristen des § 439 HGB bzw. des Art. 32 CMR entsprechend.
6.9. Der Auftraggeber haftet Hermes unmittelbar oder aufgrund der Inanspruchnahme seitens Dritter für Schäden, die durch nicht bedingungsgerechte Sendungen entstanden sind. Dies gilt im Falle des Auftrages eines Verbrauchers nur, wenn den Auftraggeber ein Verschulden trifft.
6.10. Sofern der Empfänger im Rahmen einer Zustellung anfallende Zusatzkosten (Zölle, Ein- und Ausfuhrabgaben) nicht entrichtet, hat der Auftraggeber der Hermes die Kosten der Rückbeförderung der annahmeverweigerten Sendung zuzüglich angefallener Zusatzkosten zu ersetzen.
6.11. Der Auftraggeber haftet für alle Folgen, die aus einem unzulässigen grenzüberschreitenden Paketversand und Verstößen gegen Aus-, Einfuhr- oder zollrechtliche Bestimmungen entstehen.
7. Datenspeicherung
7.1. Alle persönlichen Daten werden von Hermes gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz, behandelt.
7.2. Hermes weist darauf hin, dass Hermes sich zur Erfüllung der ihr obliegenden Leistungen Dritter (Unterauftragnehmer) bedient. Zur Durchführung der mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge ist Hermes befugt, persönliche Daten in dem notwendigen Umfang an diese Dritten zu übermitteln.
7.3. Hermes setzt elektronische Mittel zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Zustellung ein und speichert deshalb die Daten, die im Zusammenhang mit der Zustellung stehen, z.B. die digitalisierte Form der Unterschrift des Empfängers, Datum und Uhrzeit der Zustellung, zu Nachweiszwecken.
8. Gerichtsstand, Erfüllungsort und Teilwirksamkeit
8.1. Soweit der Auftraggeber Kaufmann ist, ist alleiniger Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit dem Vertrag und Erfüllungsort Hamburg.
8.2. Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, wird hierdurch der Bestand der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die ihrem Sinn möglichst nahe kommt.

Stand: 30.06.2009
 
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